Ergänzende Nutzungsbedingungen für die „fotocommunity Vorteilswelt“

 

Stand: 15. September 2026

  1. Ausgangslage

    Das Mitglied ist bereits registrierter Nutzer der „fotocommunity“ und hat einen Vertrag über die Nutzung der Funktionalitäten der „fotocommunity“ mit der Five Monkeys Imaging GmbH, Siegburgerstr. 149-151, 50679 Köln, Deutschland abgeschlossen (im Folgenden als „Nutzungsvertrag“ bezeichnet).

    Die „fotocommunity“ bietet ihren Mitgliedern einen neuen Bereich, die „fotocommunity Vorteilswelt“ (im Folgenden als „Vorteilswelt“ bezeichnet). In diesem Bereich können Mitglieder auf Partneraktionen von Drittunternehmen (im Folgenden als „Partner“ bezeichnet) zugreifen, die in der „Vorteilswelt“ veröffentlicht werden. Diese Partneraktionen der jeweiligen Partner bieten Vergünstigungszusagen dieser Partner (z.B. Rabattcodes) an. Die in Partneraktionen durch die Partner gewährten Vorteile stellen Vergünstigungen dar. (im Folgenden als „Vergünstigungen“ bezeichnet)

    Zugangsvoraussetzung zur „Vorteilswelt“ ist ein bestehender und laufender Nutzungsvertrag über die Nutzung der „fotocommunity“ mit der Five Monkeys Imaging GmbH, Brügelmannstraße 3, 50679 Köln, Deutschland (im Folgenden als „5MI“ bezeichnet).

    Vertragspartner sowohl der Vergünstigungszusagen (z.B. Rabattcodes) im Rahmen von Partneraktionen als auch der Leistungsverträge über Waren und/oder Dienstleistungen der Partner, auf welche sich die Vergünstigungszusagen beziehen, ist ausschließlich der jeweilige ausgewiesene Partner.

    5MI wird weder Vertragspartner der Vergünstigungszusage noch des Leistungsvertrages über die Waren und/oder Dienstleistungen der Partner. 5MI stellt in die „Vorteilswelt“ keine eigenen Vergünstigungsaktionen und keine eigenen Waren/Dienstleistungen ein.

  2. Ergänzende Nutzungsbedingungen

    Diese ergänzenden Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für die Nutzung der Vorteilswelt. Sie ersetzen oder verändern nicht den bereits bestehenden Nutzungsvertrag über die Mitgliedschaft der „fotocommunity“. Diese ergänzenden Nutzungsbedingungen treten neben den bestehenden Nutzungsvertrag und gelten rein ergänzend hinsichtlich der Nutzung der Vorteilswelt.

  3. Vertragsgegenstand

    (1) 5MI ermöglicht dem Mitglied den Zugriff auf die Vorteilswelt. Diese ergänzenden Nutzungsbedingungen regeln die Modalitäten des Zugriffs und der Nutzung der Vorteilswelt durch das Mitglied.

    (2) Durch den Zugriff auf die Vorteilswelt und deren Nutzung entsteht keine gesonderte Vergütungspflicht. Die durch den Nutzungsvertrag vereinbarte Vergütung und der vereinbarte Leistungsumfang werden durch diese ergänzenden Nutzungsbedingungen nicht geändert.

    (3) 5MI gewährt den Zugriff auf die Vorteilswelt und die veröffentlichten Partneraktionen. 5MI schuldet keine bestimmten Partneraktionen und Vergünstigungen. 5MI schuldet auch keine Partneraktionen von bestimmten Partnern. 5MI schuldet weder eine bestimmte Anzahl von Partneraktionen und Vergünstigungen noch eine bestimmte Höhe der Vergünstigungen, noch eine bestimmte Dauer von Partneraktionen und Vergünstigungen. Diese Faktoren hängen von den jeweiligen Partnern und deren autonomen geschäftlichen Entscheidungen ab.

    (4) 5MI ist zur Weiterentwicklung der Vorteilswelt berechtigt. 5MI kann einzelne Funktionen erweitern und abändern, soweit dies aus rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gründen sachlich gerechtfertigt ist und das Mitglied dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

  4. Vertragsschluss

    (1) Das Mitglied schließt diese ergänzenden Nutzungsbedingungen durch Bestätigen der ergänzenden Nutzungsbedingungen beim erstmaligen Zugriff auf die Vorteilswelt durch Betätigen des entsprechenden Buttons ab. Ein Zugriff auf die Vorteilswelt ohne Bestätigung der ergänzenden Nutzungsbedingungen ist nicht möglich.

    (2) Das Mitglied ist nicht zum Zugriff und zur Nutzung der Vorteilswelt verpflichtet. Es kann die Nutzung der Vorteilswelt beenden, ohne dass dies den Nutzungsvertrag berührt.

  5. Rechtliche Stellung von „5MI“ im Rahmen der Vorteilswelt

    (1) 5MI betreibt die Vorteilswelt als technischer Betreiber. Die Leistung von „5MI“ ist dabei auf den technischen Betrieb, die Ermöglichung des Zugriffs auf die Vorteilswelt und die Einstellung der Partneraktionen auf der Vorteilswelt beschränkt. Die Partneraktionen und die diese betreffenden Inhalte sind solche der Partner. 5MI macht sich diese Partneraktionen und Inhalte nicht zu eigen. 5MI übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit von Partneraktionen oder von Inhalten von Partnern. 5MI ist nicht zu einer Überwachung von Partneraktionen und/oder Inhalten von Partnern verpflichtet.

    (2) 5MI wird weder Vertragspartner des Mitglieds bei der Vergünstigungszusage (z.B. des Rabattcodes) noch des Leistungsvertrages über Waren und/oder Dienstleistungen, auf welche sich die Vergünstigungszusage bezieht. 5MI wird diesbezüglich auch nicht Mitverpflichteter. Vertragspartner des Mitglieds bei Partneraktionen wird hinsichtlich der Vergütungszusage und des Leistungsvertrages über Waren und/oder Dienstleistungen des Partners ausschließlich der jeweils benannte Partner selbst. 5MI schuldet weder die Erfüllung der Vergünstigungszusage noch die Erfüllung der Leistungsvereinbarung über die Waren und/oder Dienstleistungen des Partners.

    (3) Der jeweilige Partner wird bei der Partneraktion und der Vergünstigung(szusage) explizit benannt. Es gelten dabei sowohl für die Vergünstigungszusage als auch den Leistungsvertrag ausschließlich die Vertragsbedingungen des jeweils benannten Partners.

    (4) Der Partner ist dabei alleinig verantwortlich für die gesamte Vertragsabwicklung. Sämtliche Erklärungen sind gegenüber dem Partner abzugeben. 5MI ist weder berechtigt noch verpflichtet Erklärungen für einen Partner abzugeben noch Erklärungen für einen Partner entgegenzunehmen. 5MI ist weder Vertreter, noch Bevollmächtigter, noch Bote des Partners.

    (5) 5MI ist weder zur Entgegennahme von Zahlungen für den Partner berechtigt noch zu deren Weiterleitung. 5MI wickelt keine Zahlungen für das Mitglied und/oder den Partner ab.

  6. Nutzung von Partneraktionen und Vergünstigungen

    (1) In der Vorteilswelt dargestellte Partneraktionen und Vergünstigungen stellen kein Angebot von 5MI dar. Die Nutzung von Partneraktionen und deren Vergünstigungszusagen führen zu keinen diesbezüglichen Ansprüchen gegenüber 5MI.

    (2) Für die Partneraktionen und die Vergünstigungszusagen gelten ausschließlich die jeweiligen vertraglichen Bedingungen des Partners.

    (3) Über die Vorteilswelt von Partneraktionen erhaltende Vergünstigungszusagen gelten ausschließlich für das jeweilige Mitglied.

    (4) Für den Fall, dass ein Partner seine Vergünstigungszusage nicht erfüllt oder nicht wie zugesagt erfüllt, richten sich die Ansprüche ausschließlich gegen den jeweiligen Partner.

    (5) 5MI ist berechtigt, Partneraktionen und die damit verbundenen Vergünstigungen insbesondere bei Rechtsverstößen, Beanstandungen durch Mitglieder oder auf berechtigtes Anfordern des Partners hin zu entfernen. Dies hat keinen Einfluss auf bereits abgerufene Partneraktionen und deren Vergünstigungszusagen im Verhältnis zum jeweiligen Partner im Rahmen der jeweiligen vertraglichen Bedingungen des Partners.

  7. Laufzeit, Kündigung

    (1) Diese ergänzenden Nutzungsbedingungen gelten für die Dauer des Nutzungsvertrags. Sie enden automatisch mit dessen Beendigung.

    (2) Das Mitglied kann die Nutzung der Vorteilswelt jederzeit durch eine Erklärung in Textform beenden. Der Nutzungsvertrag bleibt hiervon unberührt.

    (3) 5MI kann diese ergänzenden Nutzungsbedingungen und die Nutzung der Vorteilswelt gegenüber dem Mitglied mit einer Frist von zwei Monaten beenden.

  8. Anpassung der ergänzenden Nutzungsbedingungen

    (1) 5MI hat ein legitimes organisatorisches Bedürfnis nach einer einfachen Vertragsabwicklung. Um diesem Bedürfnis zu entsprechen und dabei die legitimen Belange des Mitglieds zu schützen, vereinbaren die Vertragsparteien die nachfolgende Regelung zur Anpassung der ergänzenden Nutzungsbedingungen.

    (2) 5MI ist berechtigt, die ergänzenden Nutzungsbedingungen einseitig anzupassen, wenn dies notwendig ist, um Änderungen der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die durch 5MI weder veranlasst wurden noch beeinflussbar sind und die Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrages nicht nur unbedeutend stören würde. Die Anpassungen sollen insbesondere auch dazu dienen, dass sich 5MI rechtskonform verhalten kann.

    (3) Unter diese Klausel dürfen nur Änderungen fallen, die für das Mitglied zumutbar sind, den bestimmungsgemäßen Vertragszweck nicht gefährden und keine Hauptleistungspflichten und/oder wesentliche Regelungen betreffen. Wesentliche Regelungen sind insbesondere Regelungen zur Vertragskündigung und Vertragslaufzeit.

    (4) 5MI wird das Mitglied mindestens dreißig Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Anpassungen in zumindest Textform über die geplanten Anpassungen informieren. Die Information erfolgt unter optischer Hervorhebung der geplanten Anpassungen und klarer deutlicher Beschreibung der geplanten Anpassungen, deren Auswirkungen für das Mitglied und eines Hinweises auf ein Widerspruchsrecht des Mitglieds sowie den Auswirkungen seiner Ausübung und/oder Nichtausübung seines Widerspruchsrechts.

    (5) Das Mitglied kann den geplanten Anpassungen innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Anpassungsbenachrichtigung in zumindest Textform widersprechen.

    (6) Widerspricht das Mitglied fristgerecht, steht beiden Vertragsparteien das Recht zu, den zum Zeitpunkt vor der Anpassung geltenden ergänzenden Nutzungsbedingungen mit einer Kündigungsfrist von einem Monat ab Zugang des Widerspruchs zu kündigen.