Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft fotocommunity GmbH

Allgemeines

Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Verträge zwischen einem Unternehmer (Partner) und der fotocommunity GmbH (fotocommunity), die Schaltung von Werbung des Partners innerhalb eines Dienstes der fotocommunity (Werbevertrag) oder die Kooperation beim Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen des Partners (Produkten) über einen Dienst der fotocommunity (Shopvertrag) oder die Kooperation bei einer Aktion der fotocommunity (Aktionsvertrag) zum Gegenstand haben (Partnervertrag).
  2. Dienste sind die Internetauftritte der fotocommunity unter der Second-Level- Domain (2LD) »fotocommunity« gleich welcher Top-Level-Domain (TLD) sowie die im Namen der fotocommunity regelmäßig erscheinenden Newsletter »fotocommunity Special« und »fotocommunity News«.
  3. Aktionen sind mindestens auch im Namen der fotocommunity durchgeführte und organisierte Veranstaltungen wie Gewinnspiele, Wettbewerbe, Messen und Benutzertreffen.
  4. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners sind nicht vereinbart und finden keine Anwendung auf den Partnervertrag.
  5. Für zukünftige Partnerverträge finden die Partner-AGB in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch dann Anwendung, wenn dies nicht vereinbart wird, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Vertragsschluss

  1. Alle von der fotocommunity in Werbematerialien, Preislisten, Katalogen und innerhalb eines Internetauftrittes der fotocommunity gemachten Angaben zu Partnerleistungen einschließlich der Vergütung stellen keine Angebote im Rechtssinne dar und sind für die fotocommunity nicht verbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die fotocommunity dies ausdrücklich in Textform oder schriftlich bestätigt oder wenn die fotocommunity mit der Ausführung der Leistung beginnt, insbesondere, indem die fotocommunity Vorkehrungen auf ihren Servern unternimmt, die auf die Durchführung des Vertrages abzielen, wie Einrichtungen von Seiten, Anpassung von serverseitiger Software und dergleichen.

Werbeverträge

Begriff

Die fotocommunity und der Partner können vereinbaren, dass in Diensten der fotocommunity, insbesondere den Internetauftritten und den Newslettern der fotocommunity für den Partner Werbung geschaltet wird (Werbevertrag). Art, Dauer, Umfang, Größe und Platzierung sowie die Verpflichtung zur Leistungsabnahme bzw. Schaltung werden hierbei im Vertragsformular und unter Einbeziehung der Mediadaten der fotocommunity vereinbart.

Lieferung des Inhaltes

  1. Bei der statischen Werbung wird der Inhalt der Werbung von dem Partner als unbewegliche Grafik in der vereinbarten Größe und mit der Angabe einer Ziel-URL bereit gestellt, die bei einem Klick auf die Grafik in einem neuen Fenster geöffnet wird.
  2. Bei der dynamischen Werbung wird der Inhalt der Werbung von dem Partner als animierte Grafik in der vereinbarten Größe und die Angabe einer Ziel-URL bereit gestellt, die bei einem Klick auf die Grafik in einem neuen Fenster geöffnet wird.
  3. Bei der eingebetteten Werbung wird der Inhalt der Werbung von dem Partner mittels einer Quell-URL bereit gestellt, die auf einen Inhalt in der vereinbarten Größe verweist. Die inhaltliche Funktionalität der Werbung, insbesondere die Verlinkung auf die eigene Homepage, wird von dem Partner implementiert.
  4. Der Inhalt der Werbung (im Falle von Ziffer 3 die Quell-URL sowie die Ziel-URL) sind bis spätestens 3 Werktage vor dem Aufschaltdatum zu liefern. Dies gilt auch, wenn vereinbart ist, dass während der Vertragslaufzeit die gelieferten Werbeinhalte durch den Partner geändert werden können.

Platzierung

  1. Die Größen und Platzierungen der verschiedenen Werbeangebote der fotocommunity ergeben sich aus den Mediadaten der fotocommunity, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses Gültigkeit haben.
  2. Als Maßeinheit wird die HTML-Einheit px verwendet. Werden die vom OKV im BVDW genannten Größen vereinbart, so gelten die Empfehlungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Verpflichtung zur Schaltung

  1. Die fotocommunity ist nicht verpflichtet, die Werbung in einem bestimmten Umfang oder überhaupt zu schalten (Optionale Werbung), es sei denn, es wird eine Mindestzahl an Schaltungen oder die ständige Schaltung (Obligatorische Werbung) vereinbart.
  2. Bei der optionalen Werbung richtet sich die Vergütung nach der Anzahl der tatsächlich vorgenommenen Schaltungen.

Domains und Seiten

Alle Verpflichtungen der fotocommunity sowohl hinsichtlich der Schaltung als auch hinsichtlich des Konkurrenzschutzes beziehen sich ausschließlich auf die im Vertragsformular genannten Domains und Seitenkategorien. Soll der Konkurrenzschutz darüber hinaus auch andere Seiten einer Domain oder andere Domains betreffen, so ist dies im Vertragsformular gesondert zu vereinbaren.

Vergütung

  1. Die Vergütung erfolgt in Bezug auf die Kontakte nach dem im Vertragsformular vereinbarten Sätzen.
  2. Ist die Werbung als obligatorische Werbung gebucht, so ist der Partner unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Kontakte verpflichtet, den im Vertragsformular genannten Mindestumsatz zu zahlen.
  3. Die fotocommunity erhält zusätzlich einmalig die im Vertragsformular genannte Einrichtungsgebühr.

Abrechnung und Fälligkeit

  1. Die Werbeleistung wird kalendermonatlich von der fotocommunity abgerechnet und in Rechnung gestellt (Abrechnungsperiode).
  2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung – Eingang bei der fotocommunity – ohne Abzug zahlbar und danach auch ohne gesonderte Mahnung zu verzinsen.
  3. Vereinbarte Vorschüsse sind bis spätestens zum dritten Kalendertag nach Beginn einer Abrechnungsperiode – Eingang bei der fotocommunity – zu zahlen. Sie werden bei der Rechnungsstellung abgezogen. Sollte in einer Abrechnungsperiode der Vorschuss den Wert der Werbeleistung übersteigen, so wird das Manko nicht ausgezahlt, sondern der nächsten Abrechnungsperiode gutgeschrieben. Besteht am Ende der Vertragslaufzeit ein Manko zugunsten des Partners, so ist die fotocommunity berechtigt, dieses innerhalb der nächsten zwei Monate nach Vertragsbeendigung durch zusätzliche Werbeleistung auszugleichen. Verbleibt dann immer noch ein Manko, so ist dies an den Partner auszuzahlen.
  4. Ein vereinbarter Mindestumsatz verbleibt in jedem Falle bei der fotocommunity und ist auch bei Beendigung des Vertrages weder in bar noch durch zusätzliche Werbeleistungen auszugleichen.

Shop-Partnerschaften

Shopvertrag

  1. Bei einem Shopvertrag richtet die fotocommunity eine gesonderte Seite innerhalb des Internetauftrittes der fotocommunity ein (Shopseite). Auf der Shopseite wird unterhalb der Navigationsleiste ein Frame für eine Microsite eingerichtet in der der Shop des Partners eingebettet wird.
  2. Der Partner vertreibt seine Produkte über den Shop in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Dritte (Kunden). Der Partner hat durch geeignete Inhalte und Gestaltung dafür Sorge zu tragen, dass alleine er Vertragspartner des Kunden wird.
  3. Sollte die fotocommunity dennoch Partei eines Vertrages mit einem Kunden werden, so ist der Partner verpflichtet, die fotocommunity von allen Ansprüchen des Dritten freizustellen. Darüber hinaus gehende Ansprüche der fotocommunity gegenüber dem Partner bleiben unberührt.

Vergütung

  1. Die fotocommunity erhält für jeden über die Seite der fotocommunity erzielten Umsatz des Partners den im Vertragsformular genannten Provisionsanteil.
  2. Sollte sich später Umsatz vermindern, weil der Partner auf Gewährleistung in Anspruch genommen wird oder sich der Umsatz ansonsten wegen eines Umstandes vermindert, den der Partner zu vertreten hat, so vermindert sich die Provision an die fotocommunity nicht. Dasselbe gilt, wenn der Partner aus Kulanz seinen Kunden aus dessen Verpflichtung entlässt.
  3. Wird die Leistung des Partners an den Kunden im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses erbracht, so errechnet sich der Provisionsanteil aus dem Wert der Mindestlaufzeit. Beträgt die Mindestlaufzeit weniger als ein Jahr, so wird der Jahresbetrag zugrunde gelegt, wenn das Dauerschuldverhältnis tatsächlich ein Jahr besteht.
  4. Die fotocommunity erhält zusätzlich einmalig die im Vertragsformular genannte Einrichtungsgebühr.

Abrechnung und Fälligkeit

  1. Die angefallene Provision wird kalendermonatlich von dem Partner bis spätestens zum 15. des Folgemonates abgerechnet. Die fotocommunity stellt daraufhin Rechnung.
  2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, danach auch ohne gesonderte Mahnung zu verzinsen.
  3. Vereinbarte Vorschüsse sind bis spätestens zum dritten Kalendertag nach Beginn einer Abrechnungsperiode – Eingang bei der fotocommunity – zu zahlen. Sie werden bei der Rechnungserstellung abgezogen. Sollte in einer Abrechnungsperiode der Vorschuss den Wert der Werbeleistung übersteigen, so wird das Manko nicht ausgezahlt, sondern der nächsten Abrechnungsperiode gutgeschrieben. Besteht am Ende der Vertragslaufzeit ein Manko zugunsten des Partners, so ist die fotocommunity berechtigt, dieses innerhalb des auf die Rechnungsstellung folgenden Kalendermonats durch zusätzliche Werbeleistung auszugleichen. Besteht am Ende der Vertragslaufzeit ein Manko zugunsten des Partners, so ist die fotocommunity berechtigt, dieses innerhalb der nächsten zwei Monate nach Vertragsbeendigung durch zusätzliche Shopleistungen auszugleichen. Verbleibt dann immer noch ein Manko, so ist dies an den Partner auszuzahlen.
  4. Ein vereinbarter Mindestumsatz verbleibt in jedem Falle bei der fotocommunity und ist auch bei Beendigung des Vertrages weder in bar noch durch zusätzliche Shopleistungen auszugleichen.

Qualitätsmanagement

Der Partner ist auch gegenüber der fotocommunity verpflichtet, die im Shop angebotenen Leistungen vertragsgemäß, insbesondere mangelfrei und rechtzeitig zu erbringen. 

Aktionen

Gemeinsame Aktionen

Bei gemeinsam durchgeführten Aktionen verpflichten sich die Parteien, bei allen auf die Absatzförderung zielenden Maßnahmen, insbesondere im Rahmen von Internetauftritten, Newsletttern, Werbemails, Katalogen und Flyern in gleichberechtigter Weise aufeinander hinzuweisen, insbesondere nur den gemeinsamen Aktionsnamen zu verwenden.

Support bei fotocommunity-Aktionen

  1. Tritt der Partner als Supporter einer Aktion der fotocommunity auf, so wird er auf allen auf Absatzförderung zielenden Maßnahmen der fotocommunity, insbesondere im Rahmen von Internetauftritten Newslettern, Werbemails, Katalogen und Flyern in nachrangiger Weise genannt. Der Partner hat die hierfür notwendigen Inhalte zu liefern.
  2. Die Nennung des Partners erfolgt in der Regel am Ende des Mediums unter dem Hinwies »Unterstützt von« oder ähnlich.
  3. Die Gestaltung der Nennung und deren Reihenfolge bei mehreren Partnern ist der fotocommunity überlassen.

Vergütung

Die Vergütung wird frei vereinbart.

Ausschließlichkeit

Produktkategorie

Der Partner ist verpflichtet, in allen seinen bereit gestellten Inhalten – auch bei dynamischen oder eingebetten Inhalten, sowohl bei Werbe- wie bei Shop- und Aktionsleistungen – nur die im Vertragsformular genannten Produkte zu bewerben.

Ausschließlichkeit

  1. Bei der Vereinbarung einer ausschließlichen Partnerschaft verpflichtet sich die fotocommunity, keine Partnerverträge mit anderen Anbietern der im Vertragsformular genannten Produkte (Wettbewerber) zu schließen. Der Ausschluss beschränkt sich jedoch auf die vom Wettbewerber bereit gestellten Inhalte, insbesondere Grafiken und Texte und erstreckt sich nicht auf weitere Angebote des Wettbewerbers, die nicht Gegenstand seines Partnervertrages mit der fotocommunity sind.
  2. Wird nichts anderes vereinbart so gilt die Ausschließlichkeit nur im Rahmen der Partnerschaftsform (Werbung, Shop bzw. Aktion).

Vertragslaufzeit

Vereinbarte Laufzeit

  1. Die Partnerschaft besteht für die im Vertragsformular genannte Vertragslaufzeit (Grundlaufzeit).
  2. Ist im Vertragsformular die automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit über die Grundlaufzeit hinaus vereinbart, so verlängert sie sich, wenn nicht der Vertrag mit einer Frist von einem Monat vor Beendigung der aktuellen Laufzeit gekündigt wird.

Fristlose Kündigung

  1. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.
  2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
    • der Partner mit Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere der Abrechnungs- oder Zahlungsverpflichtung nach Fristsetzung nicht nachkommt
    • der Partner mit Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere der Abrechnungs- oder Zahlungsverpflichtung wiederholt nicht pünktlich nachkommt
    • die vom Partner zur Verfügung gestellten Inhalte rechtswidrig sind oder waren
    • die vom Partner im Rahmen des Shops an den Dritten erbrachten Leistungen wiederholt nicht vertragsgemäß sind.

Schriftform der Kündigung

Alle Kündigungen sind schriftlich mittels eingeschrieben Briefes auszusprechen.

Gewährleistung

Verfügbarkeit

  1. Die fotocommunity gewährleistet nicht die ständige Verfügbarkeit ihrer Dienste oder die Verfügbarkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt.
  2. Geschuldet ist auch bei obligatorischer Werbung und Shops lediglich eine monatliche Verfügbarkeit von 95 % (Verfügbarkeitsgrenze).
  3. Die fotocommunity ist von der Leistungspflicht auch unterhalb der Verfügbarkeitsgrenze befreit, soweit die Nicht-Verfügbarkeit auf höherer Gewalt oder Verschulden des Partners beruht. Höhere Gewalt sind Umstände, die keine Vertragspartei zu vertreten hat, insbesondere Naturereignisse, Arbeitskampfmaßnahmen bei der fotocommunity oder bei zur Erfüllung notwendigen Dritten, Ausfall der Stromversorgung um mehr als vier Stunden bei der fotocommunity oder bei zur Erfüllung notwendigen Dritter oder dergleichen.
  4. Die fotocommunity ist von der Einhaltung der Verfügbarkeit ferner befreit, wenn und insoweit die Verfügbarkeit der Dienste von Vorleistungen Dritter, insbesondere von Netz- und Serveranbietern, abhängt und diese die Vorleistung nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, es sei denn der fotocommunity ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
  5. In den Fällen, in denen die fotocommunity von der Leistungspflicht befreit ist, behält sie ihren Anspruch auf Gegenleistung, wenn sich dieser nicht mengenmäßig bestimmt. Insbesondere bleiben die Einrichtungsgebühr und der Mindestumsatz unverändert bestehen.

Schadensersatz

  1. Die fotocommunity haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn es handelt sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um die Verletzung einer Kardinalpflicht.
  2. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt und umfasst nicht Folgeschäden.
  3. Die Haftung umfasst nicht entgangenen Gewinn wegen des Ausfalles der Werbemaßnahme oder Nicht-Verfügbarkeit.

Weitere Pflichten

Partnerinhalte

  1. Der Partner garantiert gegenüber der fotocommunity, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, insbesondere von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten und Markenrechten Dritter.
  2. Der Partner garantiert gegenüber der fotocommunity, dass die von ihm bereit gestellten Inhalte nicht gegen das objektive Recht, insbesondere das Wettbewerbsrecht, das Jugendschutzrecht und das Strafrecht verstoßen. Es wird darauf hingewiesen, dass die fotocommunity kein AVS für den Partner zur Verfügung stellt.
  3. Die fotocommunity ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, die von dem Partner bereit gestellten Inhalten zu überprüfen. Besteht der begründete Verdacht, dass die bereit gestellten Inhalte rechtswidrig sind, so ist die fotocommunity zur Sperrung berechtigt. Der Partner wird hiervon innerhalb eines Werktages unterrichtet.
  4. Im Innenverhältnis ist allein der Partner für den Inhalt der von ihm bereit gestellten Inhalte verantwortlich. Soweit die fotocommunity von Dritten für die vom Partner zur Verfügung gestellten Inhalte in Anspruch genommen wird, gleichviel in welcher Weise, ist der Partner zum Ausgleich aller entstandenen Schäden und Kosten verpflichtet.

Mitwirkung und Ausgleich

  1. Sollte ein Dritter wegen eines von dem Partner bereit gestellten Inhaltes Ansprüche gegenüber der fotocommunity geltend machen, so ist der Partner zur Mithilfe bei der Abwehr unberechtigter und bei der Erfüllung berechtigter Ansprüche verpflichtet. Insbesondere hat er erforderliche Informationen zu erteilen, Dokumente vorzulegen und Erklärungen auch gegenüber Dritten abzugeben.
  2. Der Partner stellt in den Fällen des Absatz 1 die fotocommunity von allen notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung – auch gegen nicht bestehende Ansprüche Dritter – frei. Etwaige Kostenerstattungsansprüche der fotocommunity gegenüber einem Dritten werden im Gegenzug und in entsprechender Höhe an den Partner abgetreten.
  3. Der Partner ist ferner in den Fällen des Absatz 1 bei berechtigten Ansprüchen eines Dritten verpflichtet, die fotocommunity von diesen freizustellen.
  4. Hat die fotocommunity bereits selbst einen Dritten befriedigt oder ist eine Freistellung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, so hat der Partner die entstanden Vermögensnachteile der fotocommunity zu ersetzen, insbesondere von der fotocommunity getätigten Schadensersatzzahlungen zu erstatten.

Geheimhaltung

  1. Der Partner ist verpflichtet, Informationen, die er im Rahmen der Vertragsanbahnung, des Vertragsschlusses oder der Vertragsdurchführung einschließlich seiner Beendigung erhält, nicht selbst zu nutzen, vertraulich zu behandeln und nicht Dritten zugänglich zu machen.
  2. Die Verpflichtung aus Absatz 1 besteht nicht, wenn dem Partner die Informationen bereits vorher bekannt waren oder sie aus allgemeinen Quellen zugänglich sind.

Änderungen der Dienste

  1. Die fotocommunity behält es sich vor, die Gestaltung und den Inhalt ihrer Dienste auch nach Vertragsschluss zu ändern. In diesen Fällen werden die Platzierungen von Werbung und Shops in gleichwertiger Weise erfolgen. Die fotocommunity unterrichtet den Partner hiervon unverzüglich, soweit möglich rechtzeitig vor Durchführung der Änderung.
  2. Führt eine Änderung nach Absatz 1 dazu, dass aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Werbeleistung nicht mehr wie vereinbart oder gleichwertig erbracht werden kann, so wird der Vertrag beendet. Vertraglich vereinbarte Mindestsummen vermindern sich dann entsprechend der tatsächlich durchgeführten Laufzeit zur vertraglich vereinbarten Laufzeit.

Schlussbestimmungen

  1. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
  2. Erfüllungsort ist Köln.
  3. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Deutschland ausschließlicher internationaler Gerichtsstand und Köln ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand.
  4. Nebenabreden sind nicht getroffen und bedürfen im Übrigen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand 12/2013

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Javor Milev

Javor Milev

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